AGB

Ihr Nummer 1 Fitnessstudio in Saalfeld

AGB

 

I. Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche
Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten
gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

II. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios
abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden und nicht für Verträge, die bei denen
das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet,
wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder ein App.

III. Leistungsbeschreibungen
1. Das Startpaket umfasst eine Körperstatusfeststellung, sowie eine darauf gestützte Erstellung eines
auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten Trainingsplans und die anschließende
Einweisung in die Trainingsgeräte.
2. Die Chipkarte wird zum angegebenen Preis käuflich vom Kunden erworben und wird nach
Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung
übergeben.
3. Die vierteljährliche Trainerpauschale dient der Zurverfügungstellung des Personals für
Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit sowie der Möglichkeit für den Kunden, sich jeweils
nach Ablauf von 3 Monaten einen neuen Trainingsplan erstellen zu lassen und sich anschließend bei
der Umsetzung des umgestellten Trainingsplans für mindestens 30 Minuten von einem Trainer
hinsichtlich der Änderungen neu einweisen und beraten zu lassen.
4.. Die Auswahl Gerätetraining umfasst, soweit gewählt, die Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die
nicht elektronisch gesteuert sind.
5. Die Auswahl Kurse berechtigt den Kunden, soweit gewählt, zur Teilnahme an den vom Studio
angebotenen Kursen.
6. Die Auswahl eGym/e-Flexx berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten
eGym/e-Flexx Zirkels, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen.
7. Die Auswahl Sauna berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des Saunabereichs.
8. Das Getränke-Abo berechtigt zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu
eingerichteten Getränkezapfanlage 3 mal a 0,5 l Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme
dieser Getränke oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist vom Getränke-Abo genauso wenig
erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke.

IV. Fälligkeiten / Verzug
1. Das einmalig zu zahlende Startpaket sowie die Kosten der Chipkarte werden bei Abschluss des
Vertrages fällig.
2. Die Trainerpauschale ist erstmals nach Ablauf von 12 Wochen an dem Kalendertag des Monats
fällig, welcher zahlenmäßig dem Kalendertag des vereinbarten Vertragsbeginns entspricht , sowie in
der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 3 weiteren Monaten jeweils an dem Kalendertag, der
zahlenmäßig dem Kalendertag des vereinbarten Vertragsbeginns entspricht.
3. Der angegebene wöchentliche Gesamtbetrag wird jeweils Donnerstags einer jeden
2.Woche im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf den vereinbarten Vertragsbeginn folgenden
Donnerstag, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Montag. In diesen Fällen wird der
erste wöchentliche Gesamtbetrag am Tag des vereinbarten Vertragsbeginns fällig.
4. Gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 8
Wochenbeträgen in Verzug, so werden sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte bis zum nächst
möglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

V. Ruhezeitmöglichkeit Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im
gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung des Kunden aus wichtigem Grund (z.B.
Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im
Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der
Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der
vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten und die Zahlungsverpflichtung des Kunden ruht während
der Aussetzungszeit. Außerordentliche Kündigungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

VI. Mitgliederverwaltung/ Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung
1. Die Mitgliederverwaltung des Studios ist telefonisch Montags und Mittwochs jeweils in der Zeit von
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in
Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative
Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir trotzdem auf eine für den Kunden
zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle
ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße
8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucherschlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

 

2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

VII. Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen
Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer
unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der
Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der
Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer
nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die
Unterbrechung der Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen
Kündigung bleibt hiervon unberührt.