AGB

Ihr Nummer 1 Fitnessstudio in Saalfeld

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Sprachlicher Hinweis

Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.

II. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden und nicht für Verträge, die bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder ein App.

III. Leistungsbeschreibungen

  1. Das Startpaket umfasst eine Körperstatusfeststellung, sowie eine darauf gestützte Erstellung eines auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten Trainingsplans und die anschließende Einweisung in die Trainingsgeräte.
  2. Das Egym-Trainingsband wird zum angegebenen Preis käuflich vom Kunden erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden zur weiteren Nutzung übergeben.
  1. Die vierteljährliche Trainerpauschale dient der Zurverfügungstellung des Personals für Trainingsfragen während der Vertragslaufzeit sowie der Möglichkeit für den Kunden, sich jeweils nach Ablauf von 3 Monaten einen neuen Trainingsplan erstellen zu lassen und sich anschließend bei der Umsetzung des umgestellten Trainingsplans für mindestens 30 Minuten von einem Trainer hinsichtlich der Änderungen neu einweisen und beraten zu lassen.
  2. Die Auswahl Gerätetraining umfasst, soweit gewählt, die Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte,die nicht elektronisch gesteuert sind. Die Auswahl für die elektronisch gesteuerten Geräte muss gesondert erfolgen.
  1. Die Auswahl Kurse berechtigt den Kunden, soweit gewählt, zur Teilnahme an den vom Studio angebotenen Kursen.
  2. Die Auswahl eGym/e-Flexx berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten eGym/e-Flexx Zirkels, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen.7.
  3. Die Auswahl Sauna berechtigt, soweit gewählt, zur Nutzung des Saunabereichs.8.
  4. Das Getränke-Abo berechtigt zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage 1,5 l Menge während der Trainingstage. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe dieser Getränke an Dritte ist vom Getränke-Abo genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke.
 
 

IV. Fälligkeiten / Verzug

    1. Das einmalig zu zahlende Startpaket , die Servicepauschale, die Ausweisgebühr sowie die Kosten für das E-gym/E-flexx Armbandes werden bei Abschluss des Vertrages fällig.
    2. Die Trainerpauschale ist erstmals nach Ablauf von 12 Wochen an dem Kalendertag des Monats fällig, welcher zahlenmäßig dem Kalendertag des vereinbarten Vertragsbeginns entspricht, sowie in der Folgezeit jeweils nach Ablauf von 3 weiteren Monaten jeweils an dem Kalendertag, der zahlenmäßig dem Kalendertag des vereinbarten Vertragsbeginns entspricht.
    3. Der auf Vorderseite angegebene wöchentliche Gesamtbetrag wird jeweils am Donnerstag einer jeden 2.Woche im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf den vereinbarten Vertragsbeginn folgenden Donnerstag, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Montag. In diesen Fällen wird der erste wöchentliche Gesamtbetrag am Tag des vereinbarten Vertragsbeginns fällig.
    4. Gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 8 Wochenbeträgen in Verzug, so werden sämtliche vertraglich vereinbarten Entgelte bis zum nächst möglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.                                                                       

 

V. Ruhezeitmöglichkeit

Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung des Kunden aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc. ab einer Dauer von mind.3 Wochen) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten und die Zahlungsverpflichtung des Kunden ruht während der Aussetzungszeit. Außerordentliche Kündigungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

 

 

VI. Mitgliederverwaltung/ Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung

  1. Die Mitgliederverwaltung des Studios ist telefonisch Montag und Mittwoch jeweils in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr erreichbar. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir trotzdem auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
  2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

 

 

VII.

Wird der Betrieb des Studios aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere aus epidemiologischen Gründen, durch Hoheitsakt zeitweise untersagt, so wird das Vertragsverhältnis für diese Dauer unterbrochen. Während dessen ruhen die wechselseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten. Von der Unterbrechung erfasst ist ferner die Vertragslaufzeit, so dass sich das zum Zeitpunkt der Schließungsanordnung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Unterbrechungsdauer nach hinten verschiebt. Dies gilt nicht, soweit das Studio die Schließungsanordnung zu vertreten hat oder die Unterbrechung der Vertragslaufzeit für den Kunden unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

 

VIII.

Das Studio behält sich vor, Öffnungszeiten aus betrieblichen Gründen anzupassen.

 

 

VIII.

Bei erheblichen Kostensteigerungen (z.B. Energiekosten, Wasserkosten, Personalkosten, Mietkosten) kann der Beitrag angemessen angepasst werden. Eine Anpassung wird mindestens 4 Wochen vorher angekündigt.

 

 

X.

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 

 

XI. Haftungshinweis zur Nutzung der Trainingseinrichtungen

Die Nutzung der Trainingsgeräte, Trainingsflächen und sonstigen Einrichtungen des Life Fitness & Gesundheitsclubs erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung.

Das Studio haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Studios oder seiner Mitarbeiter beruhen. Für gesundheitliche Risiken, die sich aus einer unsachgemäßen Nutzung der Trainingsgeräte oder aus bestehenden gesundheitlichen Einschränkungen ergeben können, übernimmt das Studio keine Haftung.

Den Mitgliedern wird empfohlen, vor Aufnahme des Trainings bei gesundheitlichen Beschwerden oder Vorerkrankungen ärztlichen Rat einzuholen. Die Mitglieder verpflichten sich, die Trainingsgeräte ausschließlich gemäß ihrer vorgesehenen Nutzung zu verwenden und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Für Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, insbesondere Wertgegenständen, übernimmt das Studio keine Haftung, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Studios beruhen.

Dieser Haftungshinweis gilt für sämtliche Trainingsbereiche und Einrichtungen des Studios.

 

 

XII.

Die Kündigung muss in Textform erfolgen. (Mail oder postalisch). Die Kündigungsformalitäten stehen auf dem jeweiligen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

 

XIII.

Datenschutz, die Verarbeitung personenbezogener Daten und der Gesundheit bezogenen Daten erfolgt gemäß der gesonderten besonderen Einwilligung gemäß den aktuellen Datenschutzrichtlinien.

 

 

Mit Vertragsunterschrift erklärt sich das Mitglied bereit, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung des Studios anzuerkennen.